02.01.2017, Berlin. Mit dem Jahreswechsel ist die nächste Stufe des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft getreten. Damit verbunden sind beispielsweise die Umstellung von Pflegstufen auf Pflegegrade und ein neues Begutachtungssystem auf der Grundlage eines neu definierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eigens für die sogenannten "Pflegestärkungsgesetze" eine Webseite konzipiert. Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Thema Pflege. (mg) 

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